KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: H Telemachos
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Hippokrates

Be­rühmter griechischer Arzt (2. Hälfte 5. Jh. v. Chr.), der → Platon zufolge auf der Insel Kos auch medizinischen Unterricht er­teilte. Über sein Leben und Wirken ist na­he­zu nichts bekannt, biografische Nach­richten, wonach er ein hohes Alter er­reichte und als Wanderarzt in ganz Grie­chenland tätig war, stammen erst aus viel späterer Zeit. Die Hippokrates zuge­schriebene Sammlung von Schriften, das so genannte Corpus Hippocraticum (ca. 60 Schrif­ten, in der modernen Aus­gabe 10 Bände) stammt nach­weislich von einer Vielzahl von Au­to­ren, von denen keiner nament­lich be­kannt ist. „Echte“, d. h. von Hippo­krates selbst verfasste Wer­ke, sind nicht sicher er­kennbar, z. B. „Über die Umwelt“, „Epi­demien“ (Auf­zeich­nungen eines Wan­der­arztes), „Über die Heilige Krank­heit“ (die Epilepsie), „Über die Natur des Men­schen“ stam­men aus der Lebenszeit des Hippokrates; eine der einflussreich­sten und langle­big­sten, bis ins 18. Jh. ge­läu­fi­gen medizini­schen Theorien, die Vier­säf­te­lehre, wird Hippokrates zuge­schrie­ben (→ Antike Me­di­zin). Bereits in der An­tike galt Hippo­krates als „Vater der Me­dizin“ und idealer Arzt schlechthin. Die hippo­kra­tischen Schriften wurden viel­fach kom­men­tiert und gerne heran­ge­zo­gen, um eigene Anschauungen durch die Au­to­ri­tät des Hippokrates ab­zu­stützen. Ins­be­son­dere → Galen pflegte in der römi­schen Kaiserzeit die­sen „Hip­pokratis­mus“. Der innerhalb der hippo­kra­tischen Schriften überlieferte so ge­nannte „Eid des Hip­po­krates“ ist eine eidli­che Selbst­ver­pflich­tung von Ärzten, die erst in rö­mi­scher Zeit dem Hippo­krates zuge­schrie­­ben wurde. Der Inhalt des Eides – u. a. Ver­pflichtung des Schü­lers gegen­über dem Lehrer, Priorität des Nutzens der Kran­ken, Verbot, abtrei­bende Mittel zu geben, Schweigepflicht – ist zwar mit den hippokratischen Schrif­ten vereinbar, doch fehlt aus der griechi­schen Antike jede Erwähnung des Eides. Erst seit der → Renaissance fasste man den Eid als das ent­scheidende Zeugnis antiker medizini­scher Ethik auf; Hippo­krates gewann da­mit einen Rang, den er inner­halb der Ärz­te­schaft bis in die jüngs­te Vergangenheit be­haupten konnte. Das so genannte „Gen­fer Ge­löb­nis“ der Ärzte (1948), dem sie laut Be­rufs­ordnung ver­pflichtet sind, ist eine zeit­gemäße Umar­beitung des Ei­des des Hippokrates. 
kl
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