KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: A Telemachos
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Anna

Annuität

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Annuität

Eines der Grundprinzipien der römischen Republik: Jeder Beamte (→ magistratus) sollte seine Amtsgewalt nur für jeweils ein Jahr innehaben, nachdem er die entsprechende Stufe im → cursus honorum erreicht hatte. So sollten dauerhafte und damit personal gebundene Formen der Macht- und Herrschaftsausübung vermieden werden. Dieses Prinzip entspricht vergleichsweise der Machtteilung in heutigen Regierungssystemen, die Herrschaftsausübung je nach Wahlausgang in Regierungsmehrheit und Oppositionsminderheit aufteilen, um Macht zeitlich zu begrenzen. Ausnahmen von der Annuität gab es beim Amt des → Diktators (maximal ein halbes Jahr) und beim Amt des → Statthalters, das zwei, zur Zeit der späten Republik auch fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit betragen konnte (→ Promagistrate).

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