KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: L Telemachos
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Libertus

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Libertus

Bezeichnung für einen ehemaligen Sklaven (→ mancipium), den sein Herr aus freiem Entschluss oder durch Freikauf in die Freiheit entlassen hatte. Dadurch erhielt er die Rechtsstellung eines römischen Bürgers, doch erst seine Kinder waren uneingeschränkt frei und den übrigen Bürgern völlig gleichgestellt (z. B. bei der Bekleidung öffentlicher Ämter). Als Freigelassener zählte er zur clientela (→ Klientelwesen) seines ehemaligen Herrn, von dem sich auch sein Name herleitete. Seit → Augustus bekleideten Freigelassene in Rom hohe Posten in der kaiserlichen Hofverwaltung. Als solche waren sie oft sehr mächtig und reich, da sie in dauerndem Kontakt zum Kaiser standen, den Zugang zu ihm regelten und sich teilweise enorm bereichern konnten. Ihre Stellung entsprach der von Ministern zur Zeit des → Prinzipats, oft einflussreicher als die Inhaber der formal weiterbestehenden republikanischen Ämter.

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