KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: M Telemachos
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Magistratus/Magistrat

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Magistratus/Magistrat

Bezeichnung für die staatlichen Ämter und deren Inhaber zur Zeit der römischen Republik (→ res publica): Zu den regulären, jährlich von der Volksversammlung (→ comitia) durch Wahl neu besetzten Ämtern zählten: die Quästur (→ qaestor), die Ädilität (→ aedilis), die Prätur (→ praetor) und das Konsulat (→ consul). Sie mussten in der angegebenen Reihenfolge von den Bewerbern durchlaufen werden (→ cursus honorum). Für jedes Amt galten die Grundsätze der → Annuität und → Kollegialität. Ihre Bekleidung war rein ehrenamtlich, setzte also voraus, dass die Bewerber hinreichend vermögend waren und gelegentlich hohe private Summen bereitstellten, um ihren Aufgaben nachzukommen. Zudem verfügte kein Magistrat über einen umfangreichen staatlich besoldeten Mitarbeiterstab. Es gab also keine staatliche Bürokratie zur dauerhaften Herrschaftsausübung; sie bildete sich erst im Verlauf der Kaiserzeit. Es war in der Regel verboten, gleiche Ämter mehrfach hintereinander zu bekleiden oder mehrere Ämter gleichzeitig auszuüben. Die Amtsgewalt (→ potestas) und die Zuständigkeit der Magistrate war nicht immer klar abgegrenzt. Nach ihrer Amtszeit gehörten die Magistrate zur sozial hervorgehobenen Führungsschicht der → Nobilität und waren Mitglieder des → Senats. Neben den regulären Ämtern gab es die Zensur (→ censor) als nur im Abstand von fünf Jahren vorgesehene Einrichtung mit besonderen Aufgaben und die Diktatur (→ dictator) als Sonderamt für Krisensituationen. Seit → Sulla wurde mit der Prätur und dem Konsulat die nachfolgende Aufgabe als Statthalter in einer Provinz verbunden (→ Promagistrate).

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