KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: C Telemachos
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Cursus honorum

Laufbahn der Beamten (magistratus) durch die Ehrenämter (honor) zur Zeit der römischen Republik; seit der lex Villia annalis (180 v. Chr.) verbindlich festgelegt trotz weiterhin möglicher Ausnahmen (vgl. z. B. Marius). Dieses Gesetz regelte die Reihenfolge und das Mindestalter der Bewerber für die Bekleidung der mter. Daraus ergab sich folgende Reihenfolge: quaestor (27, seit Sulla 30 Jahre), aedilis (37 Jahre), praetor (40 Jahre), consul (43 Jahre). Das Amt des Volkstribunen (tribunus plebis) wurde nach der Quästur bekleidet und war Plebejern vorbehalten. Für die höheren mter war damit ein Zwischenraum (intervallum) von zwei Jahren (biennium) vorgesehen. Vor der Quästur hatte sich der Bewerber als Tribun im Militärdienst zu bewähren. Das Amt des Zensors (censor) war nur für wenige Bewerber in ihrer Karriere erreichbar. Seit Sulla wurden Prätoren und Konsuln nach ihrer Amtszeit Statthalter (Promagistrate) in den Provinzen. Je weiter ein Bewerber im cursus honorum gelangte, desto angesehener wurde seine Stellung in der politischen Führungsschicht (Nobilität) und sein Ansehen als Mitglied des Senats.

aw
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