KIRKE Antike-Lexikon für Schule und Studium: T Telemachos
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Tribunicia potestas

Tribunus plebis
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Trochaeus
Tribunicia potestas

Bezeichnung für die vom Amt losgelöste Kompetenz der → Volkstribunen, auf die → Augustus seit 23 v. Chr. seine Herrscherstellung als → Princeps gründete neben der Leitung der Legionen in den ihm unterstellten Provinzen (imperium proconsulare maius). Beide Zuständigkeiten wurden seitdem den Kaisern lebenslänglich verliehen und dienten auch der Aufzählung ihrer jeweiligen Herrscherjahre. Die Übertragung der Rechte eines Volkstribunen verhalfen dem Prinzeps zu einer unantastbaren (sakrosankten) Stellung seiner Person. Sie gab ihm zugleich plebiszitäre Eingriffsmöglichkeiten in die Amtshandlungen alle → Magistrate und das Recht zur Einberufung von Senatssitzungen. Für Augustus diente diese Kompetenz dazu, seine monarchische Machtstellung geschickt zu verschleiern und damit die Fehler seines Adoptivvaters → Caesar zu vermeiden.

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